Wichtige Hinweise zur Teilnahme für Minderjährige

 

Rechtliche Hinweise zur Teilnahme von Personen unter 18 Jahren

 

Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten am Schießen teilnehmen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Beteiligten. Aus diesem Grund benötigen wir für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Alternativ sind die Erziehungsberechtigten vor Ort.

 

Um die Teilnahme sicherzustellen, bitten wir die Eltern oder Erziehungsberechtigten, das Formular zur Einverständniserklärung herunterzuladen, auszufüllen und mitzubringen.

Das Formular ist online hier verfügbar:
Einverständnisserklärung der Erzeihungsberchtigten

 

Ohne eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung ist eine Teilnahme leider nicht möglich.


Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder bei uns begrüßen zu dürfen.